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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für alle Angebote und Aufträge (Stand April 1997) gelten diese Geschäftsbedingungen. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen – ist eine ausdrückliche durch schriftliche Zustimmung von Osthoff-Vertretungen erforderlich. Die Auftragsabwicklung erfolgt bei Osthoff-Vertretungen durch automatische Datenverarbeitung.

Lieferung/Lieferzeit

Alle Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Verzugsstrafen oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen, Streiks oder Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Lieferzeit zu verlängern oder teilweise bzw. ganz vom Liefervertrag zurückzutreten, ohne daß dem Käufer hieraus ein Entschädigungsanspruch entsteht.

Versand

Der Versand erfolgt in jedem Fall für Rechnung und Gefahr des Empfängers. Transportschäden gehen zu Lasten des Empfängers.

Mängelrüge

Bei begründeter Mängelrüge muß diese innerhalb von 1 Woche nach Empfang der Ware, schriftlich (Brief oder per Fax) angezeigt werden. Rücknahmen bedürfen grundsätzlich unserer Einverständniserklärung. In keinem Falle, auch nicht bei berechtigter Mängelrüge, steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht an fälligen Zahlungen zu.

Eigentumsvorbehalt

Osthoff-Vertretungen behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo)Forderungen vor (Vorbehaltsware). Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Osthoff-Vertretungen hinweisen und Osthoff-Vertretungen unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt an Osthoff-Vertretungen schon jetzt sicherheitshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung / Weitervermietung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehungen zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung/ Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Osthoff-Vertretungen jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen, sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben Osthoff-Vertretungen mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch Osthoff-Vertretungen liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Osthoff-Vertretungen wird die Sicherung auf Wunsch des Kunden insofern freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Preise/Zahlung

Preise sind Marktpreise entsprechend der jeweils aktuellen gültigen Preisliste. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen müssen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder innerhalb 14 Tagen netto ohne Abzug erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Abnahme der ihm ordnungsgemäß angebotenen Ware in Verzug, ist Osthoff-Vertretungen nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 25% des Nettorechnungswertes zu verlangen und zwar ohne Nachweis der Schadenentstehung bzw. Schadenshöhe.

Sonstiges

Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von Osthoff-Vertretungen übertragen. Gegen Ansprüche von Osthoff-Vertretungen kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für die Verpflichtung des Käufers gilt Mettmann. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten (auch Wechsel, Scheck und Urkundenprozesse) gilt ausschließlich Mettmann.

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